Unterhaltsangelegenheiten können eine komplexe und oft emotionsgeladene Thematik sein. Ob es um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Verwandtenunterhalt geht, Streitigkeiten und Ungerechtigkeiten können entstehen, wenn falsche Angaben gemacht werden oder sich Unterhaltspflichtige ihrer Verantwortung entziehen. In solchen Fällen kann die Unterstützung einer Privatdetektei entscheidend sein. Unsere Detektivinnen und Detektive von A.S.D. sind spezialisiert auf die Ermittlung und Beschaffung von wichtigen Informationen und Beweisen in Unterhaltsangelegenheiten. Mit unserer professionellen Unterstützung können Sie gerichtsfeste Beweise erhalten und rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Interessen durchzusetzen. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rechte zu wahren.

Unterhaltsangelegenheiten – Beweise bei Unterhaltsstreitigkeiten

Unsere Detektivinnen und Detektive ermitteln in Unterhaltsangelegenheiten. Das Thema Unterhalt umfasst sehr viele Bereiche. Wir können für Sie wichtige Informationen und Beweise rund um diesen Aufgabenbereich beschaffen. Diese können Ihnen helfen, rechtliche Schritte gegen Unterhaltspflichtige oder Unterhaltsberechtigte einzuleiten, wenn diese falsche Angaben machen und sich dadurch ihrer Unterhaltspflicht entziehen oder unberechtigt Unterhalt erhalten.

Unterhaltspflichtiges Kind arbeitet

Sie zahlen Unterhalt für Ihr bereits volljähriges Kind, obwohl Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind – statt wie angegeben zu studieren – bereits einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht? Privatdetektive können Ihnen helfen, Beweise zu finden. Sie können durch Nachforschungen und/oder Beobachtungen feststellen, ob sich Ihr Verdacht bestätigt. In solchen Fällen ist es wichtig, genaue Fakten für Sie zu sammeln, damit Sie weiter vorgehen können.

Unterhaltsstreitigkeiten regeln - A.S.D. GmbH

Wichtige Unterhaltsfragen in denen wir unterstützen:

Ex-Frau fordert ungerechtfertigt Unterhalt
Ein weiterer Fall für eine Privatdetektei sind Aufträge gegen unterhaltsberechtigte Partner. Zum Beispiel die Ex-Ehefrau, die vorgibt, nicht mehr erwerbstätig zu sein und heimlich einer Schwarzarbeit nachgeht. Oder die Ex-Ehefrau, die längst in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt. Hier kommen verdeckte Ermittlungen und Observationen durch unsere Detektivinnen und Detektive ins Spiel. So kann die neue Partnerschaft nachgewiesen werden, was je nach Fallkonstellation auch zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führen kann.

Vater des Kindes zahlt keinen Unterhalt
In einem anderen Beispiel zahlt der Vater seinen gesetzlichen Kindesunterhalt nicht, weil er angeblich kein oder nur ein geringes Einkommen hat. Hier gilt es, mit Hilfe von Detektiven zu klären, ob der Vater (möglicherweise arbeitslos) schwarz arbeitet oder als Selbständiger seine Einkünfte verschweigt, weil er am Fiskus vorbei verdient. Solche und viele andere Fälle gehören zu den Tätigkeitsfeldern einer Privatdetektei im Bereich Unterhalt.

Unterhalt und seine Bedeutung
Unter Unterhalt versteht man die notwendigen Aufwendungen für den Lebensbedarf einer Person oder einer bedürftigen Person. Im Familienrecht dient der Unterhalt dazu, den Lebensbedarf einer anderen Person sicherzustellen. Bedürftig ist, wer seinen Unterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten kann. Der Unterhalt soll den Lebensbedarf einer Person sichern.
Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt. Im Familienrecht sind dies der Kindesunterhalt, der Ehegattenunterhalt, der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt, aber auch der Verwandtenunterhalt. Der Unterhalt wird unterteilt in Geld- oder Barunterhalt, Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt.
Der Geld- oder Barunterhalt umfasst eine regelmäßige Zahlung und wird auch als Geldrente bezeichnet.
Der Naturalunterhalt bezieht sich auf die Pflege und Erziehung, wozu unter anderem der Kauf von Kleidung oder Nahrung, Betreuung oder Gesundheits- und Krankenpflege, aber auch Unterricht, Erziehung, Bereitstellung einer Wohnung, Taschengeld und vieles mehr gehören.
Der Betreuungsunterhalt ist nicht identisch mit dem Kindesunterhalt. Dieser steht dem geschiedenen Partner zu, wenn er z.B. wegen der Kinderbetreuung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Familienunterhalt
Der Familienunterhalt bezieht sich auf eine intakte Familie und bezeichnet den Unterhalt, der zur Deckung des gesamten Lebensbedarfs bzw. der allgemeinen Lebensführung einer zusammenlebenden Familie angemessen ist. Dazu gehören die Haushaltskosten und die persönlichen Bedürfnisse der Familienmitglieder.

Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt wird von den Erziehungsberechtigten gegenüber dem Kind oder den Kindern geschuldet und gilt für alle minderjährigen Kinder, aber auch für volljährige Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können. Der Kindesunterhalt ist im Familienrecht gesetzlich geregelt. Leider kommt es immer häufiger vor, dass dieser Unterhalt unregelmäßig oder gar nicht gezahlt wird.

Verwandtenunterhalt
Der Verwandtenunterhalt bezieht sich auf Leistungen zwischen Personen, die in gerader Linie miteinander verwandt sind (Großeltern, Eltern, Kinder/Enkel), wenn diese Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Das bedeutet, dass Verwandte einander in erster Linie unterhaltspflichtig sind. Unterhaltspflichtig ist, wer unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen und ohne Gefährdung seines eigenen Unterhalts imstande ist, einem Verwandten ersten Grades Unterhalt zu gewähren.

Ehegattenunterhalt
Beim Ehegattenunterhalt wird zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterschieden. Der Trennungsunterhalt ist der Betrag, den ein Ehegatte dem anderen nach der Trennung zahlen muss, um die Lebenshaltungskosten des Unterhaltsberechtigten zu decken. Der Trennungsunterhalt ist – wie der Name schon sagt – während der Trennung, also noch während des Bestehens der Ehe, zu zahlen. Der nacheheliche Unterhalt, auch Geschiedenenunterhalt genannt, wird erst nach der Scheidung fällig.

Gründe für die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
Die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen ist gesetzlich geregelt und kann verschiedene Gründe haben. Dazu gehören eine kurze Ehedauer, das Zusammenleben mit dem Unterhaltsberechtigten in einer verfestigten Lebensgemeinschaft, ein Verbrechen oder eine schwere Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder seine nahen Angehörigen, eine absichtliche Herbeiführung der Bedürftigkeit, ein Fehlverhalten gegenüber dem Unterhaltspflichtigen und verschiedene andere, aber vergleichbar schwerwiegende Gründe.
Es gibt immer wieder so genannte Härtefälle, die zu einer Verwirkung von Unterhaltsansprüchen führen können. Grundsätzlich handelt es sich dabei immer um Einzelfallentscheidungen. Beispiele dafür sind Vergewaltigung in der Ehe, Anzünden des Autos des Ehemannes, Geschlechtsverkehr mit dem Stiefsohn, Anzeige des Ehemannes beim Finanzamt und viele andere, oft abstruse Einzelfälle. Was ein Familienrichter letztlich als besondere Härte ansieht, kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Auch in Härtefällen kann ein Privatdetektiv die notwendigen Beweise beschaffen, wenn sich die Taten in der Öffentlichkeit abspielen.

Hilfe bei Verdacht auf Unterhaltsbetrug
Bei Fragen zum Thema Unterhaltsbetrug stehen Ihnen unsere Detektivinnen und Detektive mit Rat und Tat zur Seite. Lassen Sie sich ausführlich beraten. Unsere Privatdetektivinnen und Privatdetektive besprechen mit Ihnen den Verdacht und die entsprechenden Einsatzmöglichkeiten und Vorgehensweisen. Um bei Unterhaltsbetrug rechtliche Schritte einleiten zu können, benötigen Sie gerichtsfeste Beweise und Zeugen. Ein Privatdetektiv dient dabei als neutraler Zeuge vor Gericht. Verlieren Sie keine Zeit und lassen Sie sich umgehend beraten:      

Ein Leistungsüberblick unserer Leistungen zu Unterhaltsangelegenheiten

  • Ermittlung und Beschaffung von Beweisen in Unterhaltsstreitigkeiten
  • Überprüfung des Verdachts, dass ein unterhaltspflichtiges Kind arbeitet
  • Nachforschungen und Beobachtungen bei ungerechtfertigten Unterhaltsforderungen durch Ex-Partner
  • Verdeckte Ermittlungen und Observationen zur Aufdeckung von Schwarzarbeit oder verfestigten Lebensgemeinschaften
  • Ermittlung von Einkommen und Vermögensverhältnissen bei Zahlungsverweigerung des Unterhaltspflichtigen
  • Unterstützung bei der Klärung von Unterhaltsfragen in verschiedenen Unterhaltsarten (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Verwandtenunterhalt)
  • Beschaffung von Beweisen für die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen
  • Hilfe bei Verdacht auf Unterhaltsbetrug
  • Bereitstellung gerichtsfester Beweise und neutraler Zeugenschaft vor Gericht

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